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Fortfall des DBA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten
Steuerliche Konsequenzen bei Entsendungen
Ab dem ist im Verhältnis zu den Vereinigten Arabischen Emiraten bis auf Weiteres ein abkommensloser Zustand eingetreten. Zwar ist am ein neues Abkommen paraphiert worden, es wurde jedoch bis heute nicht unterzeichnet. Der folgende Beitrag stellt kurz die Historie des DBA VAE dar und erläutert die Konsequenzen bei der Besteuerung von in die Vereinigten Arabischen Emirate entsandten Arbeitnehmern aufgrund des abkommenslosen Zustands. Des Weiteren werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie Arbeitnehmer eine für sie ungünstigere Besteuerung in Deutschland vermeiden können. Schließlich stellt er eine Neuregelung im Hinblick auf Gehaltszahlungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten vor.
I. Historische und aktuelle Entwicklung des DBA VAE
[i]Altes DBA VAE widersprach deutschem FiskalinteresseAm trat das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE – hierzu gehören die sieben Emirate Abu Dhabi, Ajman, Dubai, Fujairah, Ras al-Khamah, Sharja und Umm Al-Quwain) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen in Kraft. Gemäß Art. 30 Abs. 1 DBA VAE betrug die Geltungsdauer des Doppelbeste...