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Funktionsverlagerung – der nächste Akt
Ergänzung der Escapeklausel des § 1 Abs. 3 Satz 10 AStG
Der Beitrag behandelt die aktuelle Entwicklung zum Thema Funktionsverlagerung. Am hat der Bundesrat das „Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften” beschlossen und damit auch die Änderung des § 1 Abs. 3 Satz 10 AStG. Die sog. Escapeklausel wird um eine dritte Variante ergänzt, die das Ziel der neuen Regierungskoalition, die negativen Konsequenzen der Funktionsverlagerungsbesteuerung auf den Forschungs- und Entwicklungsstandort zu beseitigen, erfüllen soll. Diese Ergänzung des § 1 Abs. 3 Satz 10 AStG soll im Rahmen des Beitrags genauer untersucht und mögliche Konsequenzen der zurzeit diskutierten Interpretation sollen analysiert werden.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in IWB 9/2010 S. 305
I. Einleitung
[i]Änderung der Besteuerung der FunktionsverlagerungAm hat der Bundesrat im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BR-Drucks. 107/10) eine Änderung des § 1 Abs. 3 Satz 9 und 10 AStG beschlossen. Die Besteuerung der Funktionsverlagerung ist durch das Unternehmensteuerreformgesetz v. (BGBl 2007 I S. 1912) 2008 neu eingeführt worden. Die Anpassung der Besteuerung der Funktionsverlagerung geht auf die Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und F...