Arbeitshilfe Mai 2010

Ermäßigter Steuersatz für Nahrungsergänzungsmittel - Mustereinspruch

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Ist bei der Einreihung von flüssigen Nahrungsergänzungsmitteln auf den Aggregatzustand (objektive Beschaffenheit) der Erzeugnisse und nicht (hauptsächlich) auf die Kennzeichnung durch den Hersteller abzustellen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB UAAAD-42652