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Umsatzsteuer | Bezug sog. Katalogleistungen durch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt
Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, die neben ihren nichtunternehmerischen Tätigkeiten auch unternehmerische Tätigkeiten ausübt, bezieht sog. Katalogleistungen i. S. des § 3a Abs. 4 UStG 1999 selbst dann als Unternehmerin (§ 3a Abs. 3 Satz 1 UStG 1999), wenn sie diese nur für ihre nichtunternehmerischen Zwecke verwendet (Bezug: § 2 Abs. 3 Satz 1, § 3a Abs. 3 und Abs. 4, § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 UStG 1999).
Nach § 13b Abs. 2 UStG schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist. Die Unternehmereigenschaft ist also ausreichend für die Begründung der Steuerschuldnerschaft. Für welchen Bereich die Leistung bezogen worden ist (unternehmerischer oder nichtunternehmerischer Bereich), ist unbeachtlich. Für die Begründung der Steuerschuldnerschaft ist es ausreichend, dass die Leistung von einem im Gemeinschaftsgebie...