Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 19 vom Seite 543

Abmahnungen und Rechtsschutz

Jürgen F. Berners

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAD-42558 Die Abmahnung ist eine Aufforderung an den Mitwettbewerber, eine wettbewerbswidrige Handlung zu unterlassen. Wenn der Verletzer dem nicht folgt, so begibt er sich in die Gefahr, dass der Abmahnende häufig eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt.

Grundsätzliches zur Abmahnung

Die Aufforderung eines Mitwettbewerbers an den Verletzer, eine wettbewerbswidrige Handlung zu unterlassen – die sog. Abmahnung –, hat im Wettbewerbsrecht erhebliche Bedeutung. [i]Konkretes Wettbewerbsverhältnis notwendigDie Abmahnung setzt voraus, dass zwischen den Parteien ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht, also gleichartige Waren, Dienstleistungen etc. angeboten werden. Im Internet werden Waren aber quasi „grenzenlos” angeboten und beworben, daher ist hier der räumliche Rahmen des Konkurrenten sehr weit gezogen.

[i]Schriftform üblichDie Abmahnung ist an keine bestimmte Form gebunden, aus Beweisgründen erfolgt sie jedoch schriftlich. Notwendiger Inhalt einer Abmahnung ist die Darstellung des Sachverhalts, der Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens, die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe bei zukünftigem Verstoß sowie die Androhung geri...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen