Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
                melden Sie sich an.
                oder schalten Sie  Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
            
Bruttoarbeitslohn korrigieren
  [i]Steuersparpotenzial voll ausnutzenAufgrund der
		automatisierten Übertragung der Lohndaten wird der Bruttoarbeitslohn
		häufig in der Einkommensteuererklärung ungeprüft
		übernommen. Hier kann es sich für den Mandanten jedoch lohnen, wenn
		gezielt nach bestimmten Sachverhalten gefragt wird, denn der Bruttoarbeitslohn
		kann auch noch in der Jahreserklärung korrigiert werden. D. h. bei
		den bescheinigten Werten des Arbeitgebers handelt es sich nur um
		vorläufige Werte, die jedoch in der überwiegenden Anzahl der
		Fälle den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. 
		 
		  
		   
Auf folgende drei
		Bereiche soll nachfolgend kurz eingegangen werden: 
Hat der Arbeitgeber steuerfreie Zahlungen entsprechend behandelt?
Hat der Arbeitgeber aktuelle Entscheidungen der Gerichte berücksichtigt?
Firmenwagen: Wurde ein Fahrtenbuch geführt?
Steuerfreie Zahlungen – korrekte Behandlung durch den Arbeitgeber?
[i]Steuerfreie ZahlungenGerade in kleineren Betrieben kann es vorkommen, dass Steuerbefreiungen nicht berücksichtigt wurden, obwohl die Voraussetzungen gegeben sind. In diesem Fall sollte der entsprechende Sachverhalt in der Einkommensteuererklärung dargelegt werden und die Steuerbefreiung durch eine Reduzierung des Bruttoarbeit...