Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerliche Konsequenzen des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben
Abgabefristen und Buchführung
Am hat der Bundesrat dem „Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerlicher Regelungen” zugestimmt, mit dem der Gesetzgeber eine Reihe von Entscheidungen des EuGH und weitere EU-Vorgaben in nationales Recht umsetzt. Das Gesetz wurde am verkündet.
Die für die Praxis wichtigsten Neuerungen betreffen im Bereich der Umsatzsteuer die Regeln zum Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger, die Fristen für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen (ZM) und die Erteilung von USt-ID-Nummern. Zudem wurde der Vorschlag des Bundesrats zur Einführung einer Regelung zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Emissionshandel aufgenommen. Die Änderungen werden im Wesentlichen zum in Kraft treten. Der Beitrag zeigt die praktischen Konsequenzen der wichtigsten Änderungen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. § 13b UStG
1. Zeitpunkt der Steuerentstehung
Aufgrund der Neuregelungen im Rahmen des sog. MwSt-Pakets [i]Hackmayer/ Zeidler, Änderung des Orts der sonstigen Leistung ab 2010 und die Auswirkungen auf die Buchführung, BBK 19/2009 S. 943, NWB HAAAD-29057. sind sonstige Leistungen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ab grundsätzlich an dem Ort ste...