Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Außensteuer | Beschränkte Steuerpflicht eines Berufssportlers
Im Urteil v. - I R 19/06 NWB GAAAC-72657 hat der BFH in dem 4. Leitsatz folgende Aussage getroffen: „§ 2 AStG steht gegenüber § 49 EStG im Verhältnis der Spezialität. Im Rahmen der Veranlagung gem. § 2 Abs. 5 AStG sind deswegen nur solche Einkünfte aus beschränkter Steuerpflicht gem. § 49 EStG einzubeziehen, die zu veranlagen sind, nicht jedoch Einkünfte, bei denen die darauf entfallende Einkommensteuer im Wege des Steuerabzugs als abgegolten gilt.” Im wird im Hinblick auf diesen 4. Leitsatz des BFH-Urteils darauf hingewiesen, dass der BFH in seinem Urteil v. im Verfahren I R 23/07 folgende Klarstellung vorgenommen hat: „§ 50 Abs. 5 Satz 1 EStG 1985 ff. ist auf Einkünfte, die nach § 2 Abs. 1 AStG der (erweiterten) beschränkten Steuerpflicht unterliegen, nicht anzuwenden (§ 2 Abs. 5 Satz 2 AStG). Dies gilt auch im Hinblick auf inländische Einkünfte i. S. des § 49 EStG 1985 ff., die ein beschr...