Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vermögensübertragungen gegen wiederkehrende Leistungen – Gestaltungsmöglichkeiten
BMF hat neuen Rentenerlass veröffentlicht
Die Finanzverwaltung hat kürzlich den seit langem erwarteten sog. vierten Rentenerlass veröffentlicht. Mit einem umfangreichen NWB RAAAD-39637 hat sie ihre Verwaltungsanweisungen zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung neu gefasst und an die aktuelle Rechtslage angepasst.
I. Unentgeltlicher Vermögenstransfer
Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge sind seit jeher steuerlich privilegiert. Die Privilegierung besteht darin, dass die Vermögensübergabe ausdrücklich als unentgeltlicher Vorgang qualifiziert wird und die Versorgungsleistungen beim Vermögensübernehmer als Sonderausgaben abzugsfähig sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG), während sie der Empfänger korrespondierend im Rahmen der sonstigen Einkünfte zu versteuern hat (§ 22 Nr. 1b EStG).
II. Restriktionen durch das Jahressteuergesetz 2008
Das Rechtsinstitut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen hat durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2008 Restriktionen erfahren. Als Sonderausgaben abzugsfähig sind nur noch Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines
Mitunternehmeranteils an einer ...