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Gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen des Cash-Pooling
Änderungen durch MoMiG und aktuelle BGH-Rechtsprechung
[i]Rohde/Schmidt, NWB F. 18 S. 4777Die Rahmenbedingungen des Cash-Pooling sind seit dem November-Urteil des BGH durch ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit gekennzeichnet, da der Einsatz solcher Systeme oftmals mit den kapitalgesellschaftsrechtlichen Grundsätzen der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung kollidiert. Im Rahmen der Novellierung des GmbH-Gesetzes durch das MoMiG verfolgte der Gesetzgeber explizit das Ziel, diese Rechtsprechung zu korrigieren und Rechtssicherheit für den Einsatz solcher betriebswirtschaftlich als sinnvoll erachteter Systeme zu schaffen. Der BGH hatte zwischenzeitlich mit seinem „Cash-Pool-II”-Urteil Gelegenheit, zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Cash-Pooling nach Inkrafttreten des MoMiG Stellung zu nehmen. Diesen durch Gesetz und Rechtsprechung gezogenen Rahmen nachzuzeichnen, ist Ziel des nachfolgenden Beitrags.
I. Zum Begriff des Cash-Pooling
[i]Ziel: Optimierung der Liquidität im KonzernDer Begriff des Cash-Pooling steht für ein System effizienter Verwaltung liquider Mittel im Konzern. Konzernunternehmen unterhalten in aller Regel eigene Bankkonten. Ob Überschüsse auf diesen Konten verzinst werden oder ungenutzt bleiben, hängt von der gewählten Anlageform ab. Befinde...