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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 28 | Offenlegung: Hoffnung des Mittelstands ruht auf Verfassungsbeschwerde

GmbHs und andere Kapitalgesellschaften sowie viele GmbH & Co. KG sind seit 2008 verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse im Internet zu veröffentlichen. Jetzt ist beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Veröffentlichungspflicht des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger anhängig.

Die Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger ist für viele mittelständische Unternehmen ein absolutes Reizthema.

Sie kennen den Hintergrund: Seit 2008 sind GmbHs und andere Kapitalgesellschaften sowie viele GmbH & Co. KGs verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse für jeden sichtbar ins Internet zu stellen. Wer sich weigert, muss mit einem Bußgeld von mindestens 2.500 € rechnen.

Das Gesetz sorgt seit seinem Inkrafttreten für viel Ärger im Mittelstand. Aber jetzt gibt es Hoffnung für betroffene Gesellschaften. In Karlsruhe ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig. Das Aktenzeichen lautet 1 BvR 530/10.

Auf EU-Ebene gibt es Bestrebungen, zumindest Kleinstunternehmen von den Offenlegungspflichten zu befreien. Im Frühjahr hat das EU-Parlament den Weg für eine entsprechende Regelung frei gemac...

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