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NWB-BB Nr. 5 vom Seite 162

Neue Regeln für das akademische Studium der Berufsaufsteiger

Einheitlicher Hochschulzugang erleichtert das Studieren ohne Abitur

von Ralf E. Geiling, Neuss

Viele Berufsaufsteiger ohne Abitur sind durchaus in der Lage, ein Hochschulstudium erfolgreich zu absolvieren. Nun fallen die letzten Hürden auf dem Weg zum Hochschulabschluss für qualifizierte Berufstätige. Die erworbene Qualifizierung der Mitarbeiter kommt letztlich auch den Arbeitgebern zugute.

Bislang war für Berufsaufsteiger ohne Abitur lediglich der Weg über ein fachbezogenes Studium an einer Fachhochschule (FH) oder Hochschule (HS) frei. Vorraussetzung für einen Meister war z. B. der Meisterabschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5. Wurde dieser nicht erreicht, führte der Weg an die Universität über ein Probestudium mit Eignungsfeststellung oder über eine Hochschulzugangsprüfung.

I. Ausbildung ist Ländersache

Mit der Umsetzung des Beschlusses der Kultusministerkonferenz im März 2009 sollen die Übergänge zwischen allgemeiner, beruflicher und hochschulischer Bildung sowie die Wege zum Universitätsabschluss künftig noch durchlässiger werden. So stehen nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen in den jeweiligen Bundesländern qualifizierten Berufstätigen ohne zusätzliche Auflagen die Türen an alle privaten und staatlichen Univers...

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