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Vorsteuerabzug bei Insolvenzeröffnung
Durch die Insolvenzeröffnung werden die Forderungen der Gläubiger des Unternehmens i. S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG uneinbringlich, so dass der Vorsteuerabzug aus offenen Verbindlichkeiten für Leistungen in diesem Zeitpunkt entfällt und zu berichtigen ist. Wenn der Insolvenzverwalter jedoch die Forderungen ganz oder teilweise erfüllt, kommt es dann nachträglich (wiederum) zu einer Erhöhung des Vorsteuerabzugs gem. § 17 UStG ( NWB ZAAAD-37699). S. 140