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Möglichkeiten zur Entgeltflexibilisierung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAD-41314 Einen Anreiz für Arbeitnehmer, bessere Leistungen zu erbringen, stellen übervertragliche Sach- und Geldleistungen des Arbeitgebers dar. Um solche Anreize flexibel zu gestalten und das Entstehen eines Rechtsanspruchs seiner Arbeitnehmer zu verhindern, stehen dem Arbeitgeber unterschiedliche Gestaltungsmittel zur Verfügung. Den größten Gestaltungsspielraum hat er bei Abschluss des Arbeitsvertrags, da er hier nicht in ein bestehendes Vertragsverhältnis eingreift. Bei Formulararbeitsverträgen unterliegen alle Vertragsklauseln einer AGB-Kontrolle. Bei Entgeltklauseln kommt die größte Bedeutung dem Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 BGB) und dem Verbot der unangemessenen Benachteiligung (§ 307, § 308 Nr. 4 BGB) zu.
Freiwilligkeitsvorbehalte
[i]Freiwilligkeitsvorbehalte können Ansprüche auf nicht regelmäßige künftige Entgeltbestandteile ausschließenMit einem Freiwilligkeitsvorbehalt verhindert der Arbeitgeber, dass ein fester Anspruch auf bestimmte Entgeltbestandteile aus einer betrieblichen Übung entsteht. Auch wenn die Rechtsprechung der Bundesarbeitsgerichtssenate zur Zulässigkeit solcher Klauseln nicht ganz einheitlich ist, sind solche Klauseln zumindest für nicht regelmäßige Entgeltbestandteile wie Einmalzahlungen aus besonderem Anlass oder Jahressonderzahlungen zulässig. Unzulässi...