OFD Niedersachsen - G 1425 - 16 - St 252

Gewerbesteuerliche Behandlung gemieteter oder gepachteter Kraftwerke und anderer industrieller Großanlagen

Rechtslage bis 2007!

In der Versorgungswirtschaft werden oftmals Kraftwerke von Leasing-Gesellschaften errichtet und an Versorgungsunternehmen vermietet oder verpachtet. Die Kraftwerke sind vollständig eingerichtet und betriebsfähig. Die zur laufenden Stromerzeugung erforderlichen Brennstoffe (Kohle, Öl, Gas, Brennelemente) werden jedoch vom Mieter/Pächter beschafft, der auch das Bedienungspersonal stellt. In gleicher Weise werden auch industrielle Großanlagen im Leasing-Verfahren vermietet oder verpachtet.

Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob in diesen Fällen einzelne Wirtschaftsgüter oder Teilbetriebe vermietet/verpachtet werden. Ich bitte, dazu folgende Auffassung zu vertreten:

Nach dem Grundsatzurteil des BStBl 1980 II S. 51) ist die Frage, ob ein Teilbetrieb vorliegt, für das Gewerbesteuerrecht nach den Grundsätzen zu beurteilen, die die Rechtsprechung für den Begriff des Teilbetriebes i. S. d. § 16 EStG entwickelt hat. Die Veräußerung eines Teilbetriebs i. S. d. § 16 EStG setzt voraus, dass der Steuerpflichtige einen von ihm betriebenen Teilbetrieb veräußert. Die Leasing-Gesellschaft betreibt aber kein Kraftwerk, sondern vermietet bzw. verpachtet einzelne Wirtschaftsgüter. Werden bei Beendigung der Vermietung/Verpachtung einzelne oder auch mehrere zusammenhängende Wirtschaftsgüter von der Leasing-Gesellschaft veräußert, so liegt darin nicht die Veräußerung eines Teilbetriebs. Auch Leasing-Objekte, die aus einer Mehrheit von aufeinander abgestimmten Wirtschaftsgütern bestehen, haben im Betrieb der Leasing-Gesellschaft nicht die Eigenschaft von Teilbetrieben; insoweit fehlt es an der organisatorischen Selbständigkeit und Geschlossenheit im Rahmen des Gesamtbetriebs.

Somit kann bei der Leasing-Gesellschaft der Vermietungs-/Verpachtungsfall nicht als eine Teilbetriebsvermietung oder -verpachtung i. S. d. § 8 Nr. 7 GewStG angesehen werden.

OFD Niedersachsen v. - G 1425 - 16 - St 252

Fundstelle(n):
HAAAD-41359