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Fall Kurt Schwarz
Aufgabe zum neuen Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht
I. Sachverhalt
Der in Mannheim wohnhafte 50jährige Kurt Schwarz hat von seiner verwitweten, am verstorbenen Mutter Klara, die bis zu ihrem Tod ebenfalls in Mannheim wohnhaft war, folgendes Vermögen geerbt:
1 500 börsennotierte Anteile an einer großen deutschen Aktiengesellschaft. Diese entsprechen einer Beteiligung von weniger als 25 %. Die Aktien der Publikumsgesellschaft notierten am bzw. am mit 237 €/Anteil bzw. mit 250 €/Anteil.
20 % der Anteile an der Mannheim-GmbH. Bei der Mannheim-GmbH handelt es sich um eine Immobilienverwaltungsgesellschaft. Vor drei Monaten wurden 10 % der Anteile an der GmbH für 675 000 € unter fremden Dritten verkauft.
Den Anteil (50 %) an der Schwarz & Braun Tischlerei OHG. Die Kapitalkonten der OHG-Gesellschafter, Frau Schwarz und Herrn Braun, die die OHG gründeten, weisen zum Stichtag entsprechend 150 000 € und 200 000 € aus. Der Gewinn wird auf Basis der Beteiligungshöhe aufgeteilt. Für die OHG wurde in den letzten Jahren (2004 - 2009) ein Gewinn i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG von jeweils 50 000 € ermittelt. Die Gesellschafter verfügen über kein Sonderbetriebsvermögen. Im Jahr 2008 hat die OHG eine Bode...