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Aufgabe der finalen Betriebsaufgabe
Neue BFH-Rechtsprechung zur Betriebsverlegung von Einzelunternehmen ins Ausland
[i]BFH, Urteil v. 28. 10. 2009 - I R 99/08 NWB KAAAD-35186 und I R 28/08 NWB XAAAD-35173 Der BFH hat mit zwei Urteilen v. seine Rechtsprechung zur Verlegung von Einzelunternehmen ins Ausland geändert und seine finale Betriebsaufgabetheorie aufgegeben. Die Betriebsverlegung ins Ausland führt nach der neuen Sichtweise des BFH nicht mehr zwingend zur Aufdeckung der stillen Reserven. Unmittelbar gilt dies allerdings nur für Alt-Fälle vor Einführung der allgemeinen Entstrickungsnormen in § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 12 KStG. Nachfolgend werden die Urteile des BFH erläutert und diskutiert, ob die aktuell geltende Rechtslage zu einer Wiederbelebung der Betriebsaufgabetheorie führt.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB HAAAC-43935 der infoCenter-Beitrag „Unternehmensgewinne (DBA) – Art. 7 OECD-MA” aufrufbar.
I. Sachverhalt der Entscheidungen
[i]Erfinder-FallDer dem BFH-Urteil I R 99/08 zugrunde liegende Sachverhalt gehört zu den sog. Erfinder-Fällen, die schon mehrfach Gegenstand von BFH-Verfahren waren (vgl. , BStBl 1977 II S. 76). Der in Deutschland ansässige Kläger war als selbständiger Erfinder tätig und erzielte hieraus Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. S...