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BFH 21.10.2009 I R 114/08, StuB 8/2010 S. 328

Wirksamkeit der sog. Umschaltklauseln

(1) Die sog. Umschaltklauseln des § 20 Abs. 2 und 3 AStG i. d. F. des Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetzes vom setzen die fiktive Steuerpflicht der Betriebsstätteneinkünfte nach Maßgabe der §§ 7 ff. AStG voraus. Eine solche ist nicht gegeben, soweit eine Besteuerung nach §§ 7 ff. AStG gegen die gemeinschaftsrechtlich verbürgten Grundfreiheiten verstößt. (2) Die §§ 7 ff. AStG i. d. F. des Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetzes vom verstoßen gegen die in Art. 43 EG garantierte Niederlassungsfreiheit (Anschluss an die Columbus Container Services”, Slg. 2007, I-10451, und vom – Rs. C-196/04 „ Cadbury Schweppes”, Slg. 2006, 1-7995; Bezug: §§ 7 ff., § 20 AStG i. d. F. des StMBG; § 8 Abs. 2, § 20 AStG i. d. F. des JStG 2008; Art. 43, Art. 48 EG; Art. 7 Abs. 1, Art. 22 Abs. 2, Art. 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1

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