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Keine Einsatzwechseltätigkeit einer District-Managerin
Die Fahrten einer District-Managerin, die innerhalb eines ihr zugewiesenen Bezirks Filialen einer Einzelhandelskette betreut, stellen keine Einsatzwechseltätigkeit dar. Nach Ansicht des FG München handelt es sich vielmehr um regelmäßige Arbeitsstätten . Damit kann nur die Entfernungspauschale geltend gemacht werden anstatt der tatsächlichen Fahrtkosten, und zudem sind Mehraufwendungen für Verpflegung nicht absetzbar.
Der Annahme regelmäßiger Arbeitsstätten steht nicht entgegen, dass diese mit unterschiedlicher Häufigkeit aufgesucht werden, nämlich je nach Arbeitsanfall. Es genügt, dass die Filialen immer wieder – mit einer gewissen Regelmäßigkeit – besucht werden.
Das FG räumt selbst ein, dass die District-Managerin aufgrund ihres ausgedehnten Tätigkeitsbe...