Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des Thüringer KiStG bei glaubensverschiedenen Ehegatten
keine Klagebefugnis des konfessionslosen Steuerpflichtigen gegen KiSt-Bescheid
Leitsatz
1. § 5 des Thüringer Kirchensteuergesetzes, der die Bemessung der Kirchensteuer bei glaubensverschiedener Ehe regelt, verstößt
nicht deshalb gegen Verfassungsrecht, weil für die Bemessung der Kirchensteuer an den Einkommensteueranteil des kirchenangehörigen
Ehegatten bei fiktiver getrennter Veranlagung angeknüpft wird.
2. Es auch nicht zu beanstanden, wenn der kirchenangehörige Ehegatte einer glaubensverschiedenen Ehe höher besteuert wird,
als ein Ehegatte einer Ehe, in der beide Ehegatten kirchenangehörig sind (strukturell gleiche Vorschrift im Bayerischen, Baden
Württembergischen, Nordrhein-Westfälischen KiStG).
3. Der nicht kirchenangehörige Ehegatte kann nicht gegen den Kirchensteuerbescheid des Ehegatten klagen.
Fundstelle(n): HAAAD-40789
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Online-Dokument
Thüringer FG, Urteil v. 31.03.2009 - 2 K 648/08 NZB
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