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FG Niedersachsen 9.7.2009 1 K 231/08, IWB 7/2010 S. 226

FG Niedersachsen | Kindergeld; Inlandswohnsitz eines im Ausland studierenden Kindes

Ein im Ausland studierendes Kind, das sich im Kalenderjahr bereits fünf Monate im Inland aufgehalten hat, behält seinen Inlandswohnsitz noch bis zum Ende des Kalenderjahres bei. Damit endet der Kindergeldanspruch der Eltern nicht bereits mit Beginn des Auslandsstudiums (EFG 2010 S. 240).

Hinweis:

Die zunächst bei ihren Eltern in Deutschland lebende Tochter machte im Juli 2007 Abitur. Mitte August 2007 nahm sie ein Studium in den USA auf. Seitdem kehrte sie nur noch in den Semesterferien nach Deutschland zurück. Da sie sich nicht in einem EU-/EWR-Staat aufhielt, war entscheidend für den Kindergeldanspruch, ob die Tochter im Inland noch einen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz unterhielt. Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung führt ein vorübergehender, von vornherein beschränkter, Auslandsaufenthalt grund...

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