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Berufsrecht | Irreführende Außendarstellung einer Kanzlei
Eine neu gegründete Kanzlei (GbR), die ihren Briefkopf oder ihre Homepage einer zuvor aufgelösten Sozietät zum Verwechseln ähnlich gestaltet, handelt irreführend (§ 5 UWG). Damit wird bei den angesprochenen Verkehrskreisen, die die frühere Sozietät kannten, der Eindruck erweckt, diese werde fortgeführt, obwohl eine Neugründung vorliegt. Dies gilt auch bei teilweiser personeller Identität der Sozietäten und trotz Regelung der Berechtigung, die Kanzleibezeichnung fortzuführen, in der Auseinandersetzungsvereinbarung der Gesellschafter der beendeten Sozietät.