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Referentenentwurf zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (UmwG) vom 15.3.2010
RA/WP/FAStR Harald Schumm, Schumm & Aigner GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg
I. Vorbemerkungen
Die geplante Änderung des Umwandlungsrechts (UmwG-E) dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/109/EG vom 19.9.2009 (ABl L 259 vom 2.10.2009, S. 4) und wird zur Änderung hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflichten bei Verschmelzungen und Spaltungen von Gesellschaften führen. Da das deutsche Umwandlungsrecht zum Teil auf EU-rechtlichen Vorgaben beruht, muss es, soweit zwingende Vorgaben betroffen sind, gem. Art. 6 der vorgenannten Richtlinie, die am 22.10.2009 in Kraft getreten ist, bis zum 30.6.2011 angepasst werden.
Ziele sind, insbesondere bei der Umstrukturierung von Aktiengesellschaften (AGs), Vereinfachungen bei de...