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Insolvenzrecht | Verfahrensunterbrechung bei Verfahren nach Kapitel 11 US-Bankruptcy Code
Das durch den Antrag des Schuldners eingeleitete Verfahren nach Chapter 11 des US-amerikanischen Bankruptcy Code ist die Eröffnung eines „ausländischen Insolvenzverfahrens” (§ 343 Abs. 2 InsO). Ein solches Verfahren dient der bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger (vgl. § 1 InsO) – ungeachtet dessen, dass es auf die Reorganisation des Unternehmens zielt. Denn auch das deutsche Insolvenzrecht ermöglicht die Reorganisation, etwa im Insolvenzplanverfahren. [i]Ehlers, NWB 6/2010 S. 446Die Einleitung eines Kapitel 11-Verfahrens unterbricht ein Nichtigkeitsberufungsverfahren in Deutschland. Der BGH erklärte das Berufungsverfahren in einer Patentstreitigkeit daher für ruhend.