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Insolvenzplan zur Entschuldung
[i]Ehlers, NWB 18/2009 S. 1356Ein Insolvenzplan als Entschuldungsplan für natürliche Personen ist, wenn ein außergerichtlicher Vergleich mit diesem Inhalt nicht genauso „sicher” realisierbar ist, für die Beteiligten unschlagbar: Für die Gläubiger verspricht er eine bessere Quote und ersparte weitere Bearbeitungskosten, für den Schuldner ermöglicht er eine sofortige oder zumindest zeitnahe Restschuldbefreiung. Zwingende Voraussetzung ist die Berechtigung für das Regelinsolvenzverfahren. In einem Verbraucherinsolvenzverfahren kommt man i. d. R. nicht um die sechsjährige Wohlverhaltensphase herum(s. zu den Vor- und Nachteilen der Restschuldbefreiungsalternativen Ehlers, NWB 18/2009 S. 1356). Für eine Nutzung sind die einzelfallbedingten Daten und Umstände auszutauschen. Dieser Entschuldungsplan ist abzugrenzen von einem Reorganisationsplan, wie er zur Sanierung von Unternehmensinsolvenzen typisch wäre.
Die Insolvenz des Schuldners wegen Zahlungsunfähigkeit hat ihre Ursachen in der Belastung mit Verbindlichkeiten aus früheren Zeiten, die er einschließlich seiner laufenden Kosten nicht zusätzlich aus den gegenwärtigen Einna...