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Eigenkapital bei Personengesellschaften
I. Sachverhalt
Der Gesellschaftsvertrag der X GmbH & Co. KG sieht u. a. Folgendes vor:
Die GmbH ist am Vermögen und Ergebnis nicht beteiligt.
Die Kommanditisten A bis D leisten bei Gründung eine gleich hohe Einlage von jeweils 25.000 € und sind mit jeweils 25 % am Vermögen und Ergebnis beteiligt.
Jahresüberschüsse stehen nach Verrechnung mit einem evtl. Verlustvortag zur Entnahme zur Verfügung, sofern nicht mit einer Mehrheit von 75 % eine Thesaurierung beschlossen wird.
Im Falle der Kündigung erhält der kündigende Gesellschafter eine Buchwertabfindung.
Für jeden Gesellschafter werden vier Konten geführt:
Festkapitalkonto für die geleisteten Einlagen,
Verlustvortragskonto,
Rücklagenkonto für Thesaurierungen,
Privatkonto für die entnahmefähigen Gewinne.
Die Privatkonten werden fremdüblich verzinst und im Falle einer Liquidation nach Befriedigung aller Gläubiger, aber vor Befriedigung der übrigen Gesellschafteransprüche bedient.
Die X hat diverse Tochterunternehmen und stellt neben dem handelsrechtlichen Einzelabschluss einen IFRS-Konzernabschluss auf. Beide Geschäftsjahre entsprechen dem Kalenderjahr....