Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Weiterentwicklung der Bilanzierung von Kundenbindungsprogrammen nach HGB und IFRS
Unter Berücksichtigung der Auswirkungen des BilMoG und des DP „Revenue Recognition in Contracts with Customers”
Durch die zunehmende Verbreitung von Kundenbindungsprogrammen gewinnt auch deren bilanzielle Abbildung an Bedeutung.
Im Rahmen der Rechnungslegung nach HGB richtet sich die Umsatzrealisierung nach der Erbringung der Hauptleistung.
Nach IFRS dürfen Umsätze für Kundenbindungsprogramme erst dann gezeigt werden, wenn der Kunde seine Guthaben aus diesen Programmen einlöst. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine bilanzielle Abgrenzung erforderlich, die einen wesentlichen Posten auf der Passivseite der Bilanz ausmachen kann. Durch die Anwendung des IFRIC 13 wird dieser Posten in der IFRS-Bilanz weiter ansteigen.
Kundenbindungsprogramme werfen seit ihrer Einführung sowohl in der nationalen als auch in der internationalen Rechnungslegung wesentliche Fragen insbesondere bezüglich des Realisationsprinzips auf. Dabei geht es zum einen darum, wann der auf die Prämien entfallende Umsatzanteil beim leistenden Unternehmen als Umsatz zu realisieren ist und zum anderen in welcher Höhe den Prämien ein Umsatzanteil zugewiesen werden muss.
I. Einleitung
Da sich keine einheitliche Bilanzierungspraxis eingestellt hat, wurde die bilanzielle Behandlung nach ...