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Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung
Gesetzgeber schränkt Anwendungsbereich ein
[i]BMF, Schreiben v. 11. 3. 2010 NWB RAAAD-39637Mit dem JStG 2008 (v. , BGBl 2007 I S. 3150) wurde § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG neu gefasst und damit die zum Sonderausgabenabzug berechtigende Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge grundlegend neu geregelt. Das „Einkommensteuerliche Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Privat- oder Betriebsvermögen” (BStBl 2004 I S. 922) war infolgedessen vollständig zu überarbeiten. Die neue Fassung „Einkommensteuerrechtliche Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung” hat das BMF am veröffentlicht. Nachfolgend werden die wichtigsten Regelungen dargestellt.
I. Zielsetzung
[i]Rückführung der Vorschrift auf den betrieblichen KernbereichZiel der Gesetzesänderung durch das JStG 2008 war es, die steuerliche Begünstigung von Vermögensübertragungen im Zusammenhang mit wiederkehrenden Leistungen auf den betrieblichen Kernbereich zurückzuführen. In der vorherigen Fassung bot die Vorschrift einen weiten Auslegungsspielraum, der durch die Rechtsprechung des BFH (vgl. , BStBl 2004 II S. 95) [i]Schmidt/Schwind, Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen nach dem JStG 2008, NWB F. 3 S. 14887extensiv interpretiert wurde. Die ursprünglich auf die Übertragung von (land-...