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SteuerStud Nr. 4 vom Seite 150

Grundzüge des Internationalen Ertragsteuerrechts

von Dipl.-Finanzwirt (FH), Dipl.-Betriebswirt (BA) Thomas Wörsching, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, Lindau

Aufbauend auf den Grundlagen und Grundstrukturen des Internationalen Steuerrechts im Allgemeinen hat das Internationale Ertragsteuerrecht wahrscheinlich den umfangreichsten und streitanfälligsten Anwendungsbereich – in der Theorie wie in der Praxis. Nicht selten ist es für die betroffenen Personen von Bedeutung, auch die Grundzüge des Internationalen Ertragsteuerrechts zu beherrschen – kann doch nur auf diese Weise das Verständnis für die tiefer in die Rechtsmaterie eindringenden Fragestellungen und deren sachgerechte Lösung gewährleistet werden.

I. Formen der persönlichen Steuerpflicht

Das deutsche Einkommensteuerrecht sowie das deutsche Körperschaftsteuerrecht unterscheiden – wie es bei Personensteuern international üblich ist – die in der Abbildung dargestellten Formen der persönlichen Einkommensteuerpflicht.

Sowohl die verschiedenen Formen der persönlichen Steuerpflicht als auch die jeweils daran anknüpfenden innerstaatlichen Besteuerungsnormen für unbeschränkt Steuerpflichtige (sog. Steuerinländer) und beschränkt Steuerpflichtige (sog. Steuerausländer) glichen sich jedoch in der Vergangenheit – insbesondere im Bereich der Einkommensteuer – ber...

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