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Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung ist Arbeitslohn
Mit hat der BFH in der Sache VI R 2/08 NWB PAAAD-40101 entschieden, dass die Übernahme von Steuerberatungskosten für die Erstellung von Einkommensteuererklärungen der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber bei Vorliegen einer Nettolohnvereinbarung zu Arbeitslohn führt.
Die Klägerin beschäftigt u. a. von ihrer Muttergesellschaft aus Japan entsandte Arbeitnehmer (sog. Expatriates). Mit diesen bestehen Nettolohnvereinbarungen. Danach trägt der Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben für die Expatriates; diese treten dem Arbeitgeber unwiderruflich alle Erstattungen von Steuern und Sozialabgaben ab. Nach den Feststellungen einer im Jahr 2004 bei der Klägerin durchgeführten Lohnsteuer-Außenprüfung hatte die Klägerin im Jahr 2003 für ihre japanischen Mitarbeiter die Kosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärungen 2001 übernommen. Der Prüfer vertrat die Auffassung, insoweit liege steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Der Beklagte folgte dieser Rechtsauffassung und erließ einen entsprechenden Lohnsteuerhaftungsbescheid. Einspruch, Klage und Revision blieben erfolglos.
Das FG Düsseldorf habe im Urteil v. - 7 K 1743/07 H (L) NWB OAAAC-76253 zu Recht entschied...