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Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der Sozialversicherung
Erweiterte Bundeszuschüsse bei der Kranken- und Arbeitslosenversicherung sowie erweiterte Altersvorsorgefreibeträge bei „Hartz IV”
Die allgemeine Wirtschaftskrise hat erhebliche Auswirkungen auf die Finanzlage bei den sozialen Sicherungssystemen. Deshalb kam es auf Betreiben der Bundesregierung zur Verabschiedung des Gesetzes zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetzes (Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz – SozVersStabG). Wie sich aus dem Gesetzestitel ergibt, enthält das Gesetz (dessen fachliche Federführung beim Bundesfinanzministerium bzw. beim Haushaltsausschuss des Bundestags lag) auch ein besonderes Förderprogramm für die Landwirtschaft, auf das nachfolgend nicht eingegangen wird. Vielmehr konzentriert sich die folgende Darstellung auf den sozialversicherungsrechtlichen Teil des Gesetzes, also auf die Regelungen zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Außerdem wird noch auf die in dem neuen Gesetz vorgesehene Anhebung von Altersvorsorgefreibeträgen bei „Hartz IV” eingegangen.
I. Hintergrund
[i]Festlegung im KoalitionsvertragEntsprechend den Festlegungen des Ende Oktober 2009 geschlossenen Koalitionsvertrags als Reaktion auf die angespannte Finanzsituation der Sozialv...