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Von Ehegatten sukzessive betrieblich genutzte häusliche Arbeitszimmer
[i]BFH, Urteil v. 23. 9. 2009 - IV R 21/08 NWB RAAAD-35590In seinem Urteil v. - IV R 21/08 hat der IV. Senat des BFH dazu Stellung genommen, nach welchem Maßstab von Ehegatten getragene und im Streitfall als Sonderbetriebsausgaben zu qualifizierende Aufwendungen für zwei sukzessive und jeweils gemeinsam betrieblich genutzte häusliche Arbeitszimmer auf die beiden Nutzer aufzuteilen sind. Anschließend war auf der Grundlage der im Veranlagungszeitraum 1997 gültigen Rechtslage die Höhe der abziehbaren Aufwendungen zu bestimmen. Dabei hat der BFH die Bedeutung des Objektbezugs der Abzugsbeschränkung beim häuslichen Arbeitszimmer herausgestellt, ohne sich jedoch auf den Maßstab für die Aufteilung des im Streitfall maßgeblichen Höchstbetrags von 2.400 DM auf die einzelnen Nutzer festlegen zu müssen.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB FAAAA-41694 der infoCenter-Beitrag „Arbeitszimmer” aufrufbar.
I. Sachverhalt
[i]Zwei Nutzer, zwei sukzessive betrieblich genutzte häusliche ArbeitszimmerIm Streitjahr (1997) nutzten Ehegatten – beide Gesellschafter einer GbR, deren Gesellschaftszweck die Beratung beim Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen war – gemeinsam zunächst einen Raum in ihrer Mietwohnung in A, d...