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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 19 | Abschreibung: Bemessungsgrundlage nach einer Einlage

Der BFH hat entschieden, dass Bemessungsgrundlage für die Abschreibung nach einer Einlage bei einer Gesamtrechtsnachfolge die Differenz zwischen dem Einlagewert und den vor der Einlage bei den Überschusseinkunftsarten bereits in Anspruch genommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Absetzungen ist. Umstritten ist, ob dies auch bei einer unentgeltlichen Einzelrechtsnachfolge gilt. Hierzu ist jetzt ein Verfahren vor dem BFH anhängig.

Der BFH hat im August des letzten Jahres eine wichtige Entscheidung zur Abschreibung getroffen. Es geht um die Höhe der Abschreibung nach einer Einlage zum Teilwert.

Typisches Beispiel: Ein Steuerpflichtiger betreibt einen Textileinzelhandel in einem Gebäude, das seiner Ehefrau alleine gehört. Der Ehemann stirbt und die Ehefrau ist Alleinerbin. Sie führt das Unternehmen ab dem Todestag fort. Die Immobilie gehört damit zum notwendigen Betriebsvermögen. Nach § 6 EStG ist das Grundstück mit dem Teilwert einzulegen. Es stellt sich die Frage: Wir hoch ist nach der Einlage die Bemessungsgrundlage für die Gebäudeabschreibung?

Der BFH hat entschieden: Bemessungsgrundlage ist die Differenz zwischen dem Teilwert und den vor der Ei...

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