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Neue gesetzliche Grundlagen für strengere Kontrollen von Handels- und Wirtschaftsauskunfteien
Ab 1. 4. 2010 sorgt die Datenschutznovelle für mehr Transparenz
Inkassounternehmen sowie Handels- und Wirtschaftsauskunfteien sammeln und speichern Bonitätsdaten und bieten ihren Kunden Kreditauskünfte über Verbraucher, Freiberufler, Kleingewerbetreibende, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie von allen im Handelsregister eingetragenen Unternehmen. Mit Inkrafttreten der „Datenschutznovelle I” zum kann ein jeder seine Daten regelmäßig überprüfen und bei Beanstandungen Korrektur oder Löschung verlangen.
Kreditauskünfte enthalten i. d. R. Informationen darüber, ob ein potenzieller Kunde, Vertragspartner, Kreditnehmer oder Mietinteressent seinen vertraglichen Verpflichtungen stets nachgekommen und ob er auch künftig kreditwürdig ist. Daten- und Verbraucherschützer zeigen sich besorgt: Nahezu jede zweite Auskunft soll auf fehlerhaften, überalterten oder unvollständigen Daten beruhen.
I. Datenschutz: Das ändert sich ab April
Jeder hat das Recht, über sich zu erfahren
wer die Daten an die Auskunftei übermittelt hat (das betreffende Unternehmen trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten und macht sich bei zu beanstandenden Daten unter Umständen schadensersatzpflichtig);
welche Scorewerte an ...