Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Insolvenzverwalter – Einkommensteuerliche Qualifizierung
Das FG Düsseldorf folgte mit (Az.: 7 K 3041/07 G, F NWB FAAAD-38429) der Rechtsprechung des BFH, dass die Tätigkeit von Konkurs-, Zwangs- und Insolvenzverwaltern eine vermögensverwaltende Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und keine freiberufliche Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist.
Diese Unterscheidung ist im Hinblick auf den Einsatz von Hilfskräften bedeutsam: Im Rahmen des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG besteht nicht die erweiternde Regelung des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG. Insofern besteht das Risiko der Gewerbesteuerpflicht, wenn der Insolvenzverwalter nicht persönlich tätig ist.