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Zur Gestaltung des Zuflusses bei Abfindungen – ein Zwischenbericht
[i]BFH, Urteil v. 11. 11. 2009 - IX R 1/09 NWB FAAAD-35594 Mit Urteil v. - IX R 1/09 NWB FAAAD-35594 hat der BFH entschieden, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Zeitpunkt des Zuflusses einer Abfindung oder eines Teilbetrags einer solchen in der Weise steuerwirksam gestalten können, dass sie deren ursprünglich vorgesehenen Auszahlungszeitpunkt vor Eintritt der Fälligkeit auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.
Sachverhalt der Entscheidung
[i]FA: Gesamtbetrag ist zu versteuernDer Sachverhalt der Entscheidung lag wie folgt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer hatten im Nachgang zu einem Sozialplan vereinbart, von einer Abfindung in Höhe von 75.000 DM nur den (nach § 3 Nr. 9 EStG a. F.) steuerfreien Teil von 24.000 DM im Kalenderjahr 2000 zur Auszahlung zu bringen. Der Restbetrag von 51.000 DM wurde dem Arbeitnehmer dagegen erst im folgenden Veranlagungszeitraum gutgeschrieben. Der Aufschub der Fälligkeit des Abfindungsanspruchs erfolgte ausschließlich zur steuerlichen Optimierung auf Wunsch des Arbeitnehmers. Das Finanzamt wollte diese Gestaltung nicht anerkennen und argumentierte stattdessen, dass der Arbeitnehmer mit der Vereinbarung der Teilzahlung wirtschaftlich über den Abfindungsanspruch verfügt habe, so dass de...