Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbesteuer | Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags eines Verkehrsflughafens
Nach dem stellen Einrichtungen zur Messung von Lärmemissionen eine Betriebsstätte eines Verkehrsflughafens dar. Es liegt aber wegen eines fehlenden räumlichen Zusammenhangs keine mehrgemeindliche Betriebstätte vor, wenn eine Verbindung mit den Lärmmessstationen (Datenübertragung) nur über allgemeine Kommunikationsleitungen besteht.
Es ging im Streitfall um eine sehr spezielle Fragestellung, nämlich darum, ob die Lärmmessstation den Gemeinden, auf deren Gebiet sie sich befinden, im Wege der Zerlegung einen Anteil am Gewerbesteuermessbetrag der flughafenbetreibenden AG beschert. Dies ist nicht der Fall.