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NWB Nr. 11 vom Seite 841

Kapitalaufbringung bei der GmbH durch Dienstleistungen

Die neue Rechtsprechung des BGH unter Berücksichtigung des MoMiG

Dr. Hansjörg Haack

[i]BGH, Urteil v. 19. 5. 2009 - IX ZR 43/08 NWB TAAAD-24786 Bei GmbH-Gründungen besteht ein erhebliches praktisches Bedürfnis, Dienstleistungen im Rahmen der Kapitalaufbringung zu berücksichtigen. Situationen, in denen ein Gesellschafter im zeitlich-sachlichen Zusammenhang mit einer Bargründung von der GmbH ein gerade an diese als Einlage entrichtetes Entgelt für Dienstleistungen vereinnahmt, werden jedem Berater bekannt sein. In diesen Fällen ist stets größte Vorsicht geboten: Gesetz und Rechtsprechung gehen in diesen Fällen häufig von einem unerlaubten Abfluss von Gesellschaftsmitteln aus. In einer späteren Insolvenz können dann die Gesellschafter auf erneute Leistung ihrer Einlage persönlich durch den Insolvenzverwalter in Anspruch genommen werden. Für den Berater sind diese Situationen zudem äußerst gefahrträchtig, wie kürzlich ein BGH-Urteil, dem eine Beratung anlässlich einer verdeckten Sacheinlage zugrunde lag, deutlich vor Augen geführt hat ( NWB TAAAD-24786). Die Frage, ob Dienstleistungen im Rahmen der Kapitalaufbringung zu berücksichtigen sind, war bislang höchstrichterlich nicht geklärt. Die Literatur vertrat unterschiedliche Ansi...

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