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betr. Einheitsbewertung des Grundvermögens;
Änderung der BFH-Rechtsprechung zum Wohnungsbegriff
Bei der bewertungsrechtlichen Beurteilung des Wohnungsbegriffs war es nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in Fällen zweifelhafter baulicher Gestaltung bisher ausreichend, daß sich die Zusammenfassung mehrerer Räume zu einer Wohnung bereits aus der Lage dieser Räume zueinander, aus ihrer Zweckbestimmung und der dieser Zweckbestimmung entsprechenden tatsächlichen Nutzung ergibt. Erforderlich war jedoch stets, daß die Küche entsprechend eingerichtet war und tatsächlich als solche genutzt wurde (vgl. , BStBl II 1979, 255).
An dieser Rechtsprechung hält der Bundesfinanzhof nicht mehr fest. Nach dem ( BStBl II 1985, 151) ist für die Entscheidung der Frage, ob die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen den bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriff erfüllt, nunmehr wesentlich, daß diese Zusammenfassung von Räumen eine von anderen Wohnungen oder Räumen, insbesondere Wohnräumen, baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit bildet (vgl. auch das zur Veröffentlichung im BStBl bestimmte ). Es muß ein eigener Zugang bestehen, der nicht durch einen anderen Wohnbereich führt.
Weiter müssen gru...BStBl II 1981, 152