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BFH Urteil v. - III R 192/83 BStBl 1985 II S. 151

Gesetze: BewG 1965 § 75 Abs. 5 und 6

Der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff setzt jedenfalls am die Abgeschlossenheit der Wohneinheit voraus

Leitsatz

Für die Beurteilung der Frage, ob die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen den bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriff erfüllt, ist jedenfalls für Stichtage ab wesentlich, daß diese Zusammenfassung von Räumen eine von anderen Wohnungen oder Räumen, insbesondere Wohnräumen, baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit bildet. Grundsätzlich müssen die Räume Wohnzwecken dienen oder zu dienen bestimmt sein. Es muß ein eigener Zugang bestehen. Darüber hinaus müssen die Räume eine bestimmte Mindestfläche aufweisen. Außerdem ist grundsätzlich erforderlich, daß die für die Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Nebenräume wie Küche, zumindest ein Raum mit Kochgelegenheit, ein Bad oder eine Dusche und eine Toilette vorhanden sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 151
VAAAA-92007

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 05.10.1984 - III R 192/83

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