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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 4 K 371/09 EFG 2010 S. 806 Nr. 10

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 2 EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c

Kindergeldanspruch für volljähriges, nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG berücksichtigungsfähiges Kind bei zeitweiser Vollzeiterwerbstätigkeit

Leitsatz

Ist ein grundsätzlich das ganze Jahr hindurch nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, c EStG berücksichtigungsfähiges volljähriges Kind einige Monate lang einer Vollzeitwerbstätigkeit nachgegangen und würde es unter Einbeziehung der dabei erzielten Einkünfte auf das Jahr gesehen über dem Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG liegen, liegt das Kind aber bei isolierter Betrachtung nur der Monate, in denen es keiner Vollzeiterwerbstätigkeit nachgegangen ist, in diesen Zeiträumen unter dem anteiligen Grenzbetrag des § 32 Absatz 4 S. 2 EStG, so besteht nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung ein Kindergeldanspruch für die Zeiträume, in denen das Kind keiner Vollzeiterwerbstätigkeit nachgegangen ist.

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 806 Nr. 10
EStB 2010 S. 308 Nr. 8
StBW 2010 S. 391 Nr. 9
NAAAD-39096

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 20.10.2009 - 4 K 371/09

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