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FG Schleswig-Holstein | Abkommensrechtliche Behandlung von Zinserträgen aus der Anlage von Mieteinnahmen
(1) Zinserträge aus der Anlage von Mieteinnahmen in den USA belegener Immobilien, die von einer US-amerikanischen Personengesellschaft erzielt werden, an der mittelbar über weitere Personengesellschaften in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen beteiligt sind, unterliegen nach Art. 11 Abs. 1 DBA USA 1989 grundsätzlich der deutschen ESt. Dies gilt, sofern nicht die Vermietung i. S. des „Betriebsstättenvorbehalts” des Art. 11 Abs. 3 DBA USA 1989 gewerblicher Natur ist und von einer in den USA belegenen Betriebsstätte ausgeübt wird.
(2) Ob eine Vermietungstätigkeit als gewerblich i. S. des Art. 11 Abs. 3 DBA USA 1989 anzusehen ist, richtet sich nach dem Recht des Anwenderstaates. Nach deutschem Recht gehört die Vermietung von Immobilien grundsätzlich zur Vermögensverwaltung. Die Fiktion einer gewerblichen Tätigkeit bei einer gewerblich geprägten Personengesell...