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Zuordnung der Gewerbesteuer zum Veräußerungsgewinn bei Betriebsveräußerung nach Umwandlung
Wird eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt und anschließend der (übergegangene) Betrieb von der Personengesellschaft veräußert, mindert die nach § 18 Abs. 4 UmwStG 2002 anfallende Gewerbesteuer als Veräußerungskosten den Veräußerungsgewinn (Bezug: § 16 EStG; § 18 Abs. 4 UmwStG 2002).
Nach § 18 UmwStG unterliegt ein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn der Gewerbesteuer. Es wird also nicht (rückwirkend) der Wegfall der Gewerbesteuervergünstigung bei der Umwandlung besteuert, sondern ausdrücklich der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn. Dieser ausdrückliche Bezug auf den Veräußerungs- oder Aufgabevorgang zeigt, dass dieser Vorgang das auslösende Moment für das Entstehen der Gewerbesteuer ist. Dieser Veranlassungszusammenhang gebietet eine Behandlung der Gewerbesteuer auf den Veräußerun...