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Pensionsrückstellung: Einbeziehung der Vergütungen aus einer Tätigkeit für die Besitzpersonengesellschaft bei der Prüfung einer Überversorgung
Die nach § 6a EStG zulässige Rückstellung für Pensionsanwartschaften ist im Hinblick auf die Vorschrift des § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 EStG unter Zugrundelegung eines angemessenen Vom-Hundert-Satzes der jeweiligen letzten Aktivbezüge zu ermitteln. Übersteigt die Versorgungsanwartschaft zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75 % der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge, ist eine Überversorgung anzunehmen; hinsichtlich der Überversorgung ist der steuerliche Ausweis einer Pensionsrückstellung nicht zulässig. Dabei sind nach dem nrkr. ,F NWB LAAAD-35057 (EFG 2009 S. 1844; BFH-Az.: I R 78/09) für die Prüfung, ob eine Überversorgung in diesem Sinne vorliegt, Vergütungen, die die Gesellschafter-Geschäftsführer der zusagenden Betriebs-GmbH als Ges...