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Lohnsteuer | Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern
Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmäßigen Arbeitsstätten beruflich tätig wird. Sie liegt auch vor, wenn der Arbeitnehmer bei seiner individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug tätig wird. Die Beispielsfälle in der verdeutlichen die Änderungen in den LStR 2008 und sind für die [i]BMF, Schreiben v. 21. 12. 2009, BStBl 2010 I S. 21; Harder-Buschner, NWB 4/2010 S. 259steuerliche Berücksichtigung von Reisekosten als Werbungskosten bzw. die steuerfreie Erstattung derselben seitens des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 16 EStG heranzuziehen. – Für die Steuerbefreiung von Reisekostenvergütungen, die aus öffentlichen Kasse...