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Abgrenzung regelmäßige Arbeitsstätte und Auswärtstätigkeit bei einer Tätigkeit außerhalb einer betrieblichen Einrichtung des eigenen Arbeitgebers
[i]BMF, Schreiben v. 21. 12. 2009 NWB NAAAD-34806 Mit Schreiben v. haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sich zur Frage des Vorliegens einer regelmäßigen Arbeitsstätte und Auswärtstätigkeit bei einer beruflichen Tätigkeit außerhalb einer betrieblichen Einrichtung des eigenen Arbeitgebers sowie zu den Folgen der (BStBl 2009 II S. 818) und v. - VI R 21/08 (BStBl 2009 II S. 822) geäußert.
Regelmäßige Arbeitsstätte oder Auswärtstätigkeit?
[i]Regelmäßige Arbeitsstätte = ortsgebundener Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des ANFür die steuerliche Berücksichtigung von Reisekosten als Werbungskosten bzw. die steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber ist entscheidend, ob der Arbeitnehmer an einer regelmäßigen Arbeitsstätte oder „auswärts” tätig wird. Die steuerfreie Erstattung von Reisekosten setzt voraus, dass der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmäßigen Arbeitsstätten beruflich tätig wird. Nach R 9.4 Abs. 3 Satz 1 LStR 2008 ist regelmäßige Arbeitsstätte der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers, unabhängig davon, ob es sich um eine Einrichtung des Arbeitgebers handelt.
[i]Betriebliche Einrichtung des Kunden des ArbG keine regelmäßige ArbeitsstätteDer BFH hat in seinen Urteilen VI R 21/07 und VI R 21/08 entschieden, dass die ...