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KSR Nr. 3 vom Seite 11

Steuerermäßigung nach § 35a EStG

Neues Anwendungsschreiben veröffentlicht

Martin Hilbertz

Das BMF hat sein Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung nach § 35a EStG erneut geändert und neu herausgegeben. Die wesentlichen Änderungen werden nachfolgend dargestellt.

Gesetzesänderungen ab 2009

Nicht zuletzt die mit Wirkung ab 2009 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen haben eine erneute Überarbeitung und Ergänzung des Anwendungsschreibens erforderlich gemacht. So wurde die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen mit dem Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung” (BGBl 2008 I S. 2896) zum auf 20 % von 6.000 € (= 1.200 €) verdoppelt. Die Verwaltung gewährt den erhöhten Förderbetrag erstmals für Aufwendungen, die im Veranlagungszeitraum 2009 bezahlt und deren zugrunde liegende Leistungen nach dem erbracht worden sind. Die höheren Förderbeträge werden daher z. B. nicht gewährt, wenn haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen 2008 erbracht worden sind, die Rechnung aber erst im Veranlagungszeitraum 2009 bezahlt wurde, und im Fall von Wohnungseigentümern und Mietern die Jahresabrechnung 2008 erst ...

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