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Alterseinkünftegesetz: Verbot der Doppelbesteuerung strikt zu beachten
Vorliegen einer Doppelbesteuerung ist aber erst bei Rentenbezug zu prüfen
Der BFH hat entschieden, dass das Verbot der Doppelbesteuerung strikt zu beachten ist. Daraus folgt jedoch nicht, dass Altersvorsorgebeiträge von Arbeitnehmern steuerfrei zu stellen sind, wenn die späteren Rentenbezüge voraussichtlich vollständig zu versteuern sein werden. Ob eine Doppelbesteuerung vorliegt, ist erst dann zu prüfen, wenn die Rentenzahlung tatsächlich erfolgt – im entschiedenen Fall wird das voraussichtlich nach dem Jahr 2039 der Fall sein.
Alterseinkünftegesetz und Doppelbesteuerung
Das Alterseinkünftegesetz brachte einen grundlegenden Systemwechsel. Die nachgelagerte Besteuerung wurde nun auch für Arbeitnehmer bzw. Rentner eingeführt. Ihre Einzahlungen in die Rentenkasse sollten steuerfrei gestellt werden, die späteren Altersbezüge dagegen ebenso wie bei Beamten in voller Höhe der Einkommensteuer unterliegen. Eine sofortige Umstellung des Systems wäre jedoch von den öffentlichen Haushalten finanziell nicht zu verkraften gewesen. Deshalb wurden lange Übergangsfristen bis zum Jahr 2025 bzw. 2040 beschlossen, in denen der steuerfreie Teil der Einzahlungen und der steuerpflichtige Teil der Auszahlungen sich stetig erhöhen, bis im Jahr 2...