Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teilwertabschreibung auf Forderung eines Besitzunternehmens gegen die Betriebs-GmbH
Bei einer Betriebsaufspaltung kann das Besitzunternehmen eine Teilwertabschreibung auf eine Forderung gegen die Betriebs-GmbH nur dann vornehmen, wenn auch die Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an der Betriebs-GmbH vorliegen. Hierfür ist nach dem eine Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten [i]Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichtendes Besitz- und Betriebsunternehmens erforderlich .
Eine Teilwertabschreibung sowohl auf die Forderung als auch auf die Beteiligung ist danach zulässig, wenn die Ertragsaussichten beider Unternehmen dauerhaft so gering sind, dass ein gedachter Erwerber des Besitzunternehmens für die Anteile an der Betriebs-GmbH einen Preis zahlen würde, der unter dem Buchwert der Beteiligung an der Betriebs-GmbH liegt .