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Insolvenzrecht | Nichtabführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung
Werden im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht geleistet, hat die Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer einen Schadensersatzanspruch gem. § 823 Abs. 2 BGB i. V. mit § 266a StGB, falls dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz der Insolvenzreife Zahlungen geleistet hat, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar waren. [i]Sikora, NWB 13/2009 S. 936Der Geschäftsführer kann sich in einem solchen Fall nicht auf eine Pflichtenkollision berufen.